Neue Informationspflicht im Impressum
Mit der Erneuerung des Telemediengesetzes (TMG) werden europäische Shop Betreiber seit Januar 2016 noch mehr in die Pflicht genommen. Neben der Nutzung einer gesicherten Leitung müssen nun auch nach der EU Vorordnung ODR (Online Dispute Resolution) Nr. 524-2013 der Hinweis zur Streitschlichtung leicht zugänglich als Hyperlink angezeigt werden.
Hier geht es primär darum das der Kunde im E-Commerce geschützt wird. Weitere Informationen finden Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Aber es gibt noch weitere Hürden, die Sie als Online-Unternehmer nehmen müssen, damit Sie am Markt einen sicheren Auftritt haben und Ihre Mitbewerber keine Chance haben, Sie und Ihre Webseite aufgrund von mangelhafter Informationspflicht kostenpflichtig von einem Anwalt abmahnen zu lassen.
Themen wie Widerrufsbelehrung, E-Mail Kontakt, Datenschutz und Impressumspflicht sind nur ein kleiner Teil eines 100% sicheren Webseitenauftritts, hier kommen auch technische Voraussetzungen und unmittelbare Hinweispflichten hinzu, die Sie unbedingt beachten sollten. Weitere Informationen zum Webdesign von Leonyl aus Berlin erhalten Sie hier.
Gern stehe ich Ihnen für eine professionelle Auskunft per E-Mail zur Verfügung.